Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Warenwirtschaft
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Warenwirtschaft (Warenwirtschaft als Dienst über das Internet) der Greenfield Digital GmbH, Hansaring 61, 50670 Köln („Greenfield“), durch den Kunden.
(2) Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Greenfield ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Greenfield stellt dem Kunden die Software im jeweils aktuellen Funktionsumfang über das Internet zur Nutzung bereit, zum Beispiel Bestand, Einkauf, Verkauf, Lieferscheine, Rechnungen mit E-Rechnung, Exporte für die Buchhaltung und Aufzeichnungen zum Pflanzenschutz. Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.
(2) Greenfield entwickelt die Software weiter. Wesentliche Funktionen, die der Kunde vertraglich nutzt, bleiben erhalten oder werden durch gleichwertige ersetzt.
(3) Die Daten werden in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main gespeichert und täglich gesichert. Der Kunde erhält keine Kopie der Software; Programmcode wird nicht überlassen.
(4) Voraussetzung für die Nutzung ist ein aktueller Browser und eine Internetverbindung. Einzelne Feldfunktionen arbeiten vorübergehend auch ohne Empfang und senden Buchungen nach, sobald wieder Verbindung besteht.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit der Registrierung legt der Kunde einen Betrieb in der Software an und kann ihn 30 Tage kostenlos testen. Die Testphase endet mit Ablauf des 30. Tages nach der Registrierung (Zeitzone Europe/Berlin). Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Support; die Haftung richtet sich nach § 12 Abs. 1.
(2) Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Greenfield annimmt oder Greenfield eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt. Die in der Testphase erfassten Daten bleiben erhalten.
(3) Nach Ende der Testphase wird der Betrieb automatisch gesperrt, soweit Greenfield ihn nicht verlängert oder für die vertragliche Weiternutzung freischaltet. Die Daten bleiben drei Monate nach Ende der Testphase erhalten. Bis dahin kann der Inhaber des Betriebs sie auf der Sperrseite exportieren. Kommt kein Vertrag zustande, löscht Greenfield die Daten anschließend nach den vereinbarten Löschregeln; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 4 Zugang und Nutzer
(1) Der Kunde legt seine Nutzer und ihre Rollen selbst an. Jede Person nutzt ein eigenes Konto; Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht weiterzugeben.
(2) Der Kunde ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich. Er meldet Greenfield unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seiner Zugänge vermutet.
(3) Greenfield darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Gefahr für den Dienst bestehen, und informiert den Kunden darüber.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde gibt nur Daten ein, die er rechtmäßig verarbeiten darf, und hält seine Betriebsdaten (Anschrift, Steuerangaben, Bankverbindung, Registriernummer für Pflanzenpässe) aktuell.
(2) Steuerliche, handelsrechtliche und pflanzenschutzrechtliche Pflichten bleiben beim Kunden, insbesondere ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung (GoBD), Umsatzsteuer, Ausstellung und Prüfung von Rechnungen und E-Rechnungen sowie Aufzeichnungen nach dem Pflanzenschutzgesetz. Die Software stellt dafür Werkzeuge bereit; Greenfield erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Exporte für die Buchhaltung prüft der Kunde mit seiner Steuerberatung.
(3) Greenfield empfiehlt dem Kunden, die in der Software angebotenen Exporte (z. B. DATEV-Dateien, Prüfdaten) regelmäßig zusätzlich bei sich abzulegen.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet und ist 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Greenfield kann die Preise mit einer Ankündigung von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungsmonats anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(4) Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf Greenfield den Zugang nach Mahnung mit Fristsetzung sperren. Der Export der Daten bleibt möglich.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigt. Abweichende Laufzeiten aus dem Angebot gehen vor.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 8 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Greenfield strebt eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Monatsmittel an. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen des Internets außerhalb des Einflussbereichs von Greenfield und höhere Gewalt.
(2) Wartungen, die die Nutzung spürbar einschränken, kündigt Greenfield vorher an und legt sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten.
§ 9 Support
Support erhält der Kunde werktags zu üblichen Geschäftszeiten per E-Mail (hello@greenfield-digital.de) und Telefon (+49 (0) 221 95 01 88 25). Greenfield bearbeitet Anfragen in der Regel innerhalb eines Werktags. Auf Wunsch des Kunden arbeitet der Support in dessen Warenwirtschaft; Buchungen des Supports sind gekennzeichnet.
§ 10 Daten und Datenschutz
(1) Der Kunde bleibt Inhaber seiner Daten. Greenfield verwendet sie nur, um den Vertrag zu erfüllen.
(2) Soweit Greenfield personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den der Kunde zusammen mit diesen Bedingungen annimmt. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind dort und in der Software unter „Unterauftragsverarbeiter“ aufgeführt.
§ 11 Datenexport und Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit in der Software exportieren, unter anderem als DATEV-Dateien, Prüfdaten (Belege, Positionen, Journal, E-Rechnungen) und Listen. Auf Anfrage stellt Greenfield innerhalb von 14 Tagen einen vollständigen maschinenlesbaren Export bereit.
(2) Nach Vertragsende sperrt Greenfield den Zugang und löscht die Daten des Kunden drei Monate nach Vertragsende, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung entgegensteht. Bis dahin erhält der Kunde auf Anfrage einen vollständigen Export.
§ 12 Haftung
(1) Greenfield haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Greenfield nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Beauftragten von Greenfield.
§ 13 Mängel
Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Greenfield beseitigt Mängel in angemessener Frist, auch durch eine Umgehungslösung, wenn diese die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt.
§ 14 Nutzungsrecht und Referenzen
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene Zwecke seines Betriebs zu nutzen.
(2) Greenfield nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
Greenfield kündigt Änderungen dieser Bedingungen oder des AVV mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform oder in der Software an. Die neue Fassung gilt, wenn der Kunde ihr in der Software zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter; Greenfield kann den Vertrag dann ordentlich kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.